Mit der Rechtsschutz-Versicherung Recht bekommen

Die Rechtsschutz-Versicherung von Finanzkompass Leipzig übernimmt die Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Das eigene Recht mit der Rechtsschutz-Versicherung von Finanzkompass Leipzig durchsetzen.

Die Kosten für das Abholzen von Bäumen darf ein Vermieter nicht im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung auf seine Mieter umlegen. Das hat das Amtsgericht Leipzig in einem Urteil entschieden (Az.: 168 C 7340/19). Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die ein Umlegen der Abholzungskosten auf den Mieter rechtfertigen, wie eine andere Gerichtsentscheidung zeigt. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung bzw. Mietrechtsschutz-Versicherung kann sich ein Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen, auch des Vermieters, schützen.

Ein Vermieter hatte den Mietern seines Mehrfamilienhaushaltes die Kosten für das Fällen zweier Bäume im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung auferlegen wollen. Diese Forderungen wurden damit begründet, dass es sich die laufenden Kosten der Gartenpflege handele. Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 BetrKV der Betriebskosten-Verordnung ist es zulässig, dass diese Kosten auf die Wohnungsmieter umgelegt werden.

Ein Mieter des Wohnhauses vertrat den Standpunkt, dass die Aufwendungen für die Fällarbeiten der Bäume nicht mit denen der laufenden Gartenpflege gleichzusetzen sind. Der Wohnungsmieter reichte gegen seinen Vermieter Klage ein und hatte vor Gericht Erfolg.

Rechtsschutz-Versicherung - Nicht in jedem Fall bliebt der Mieter verschont

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass ein Vermieter gemäß Paragraf 1 BetrKV nur Kosten auf die Mieter umlegen darf, die auch tatsächlich als laufend eingestuft sind.

Die Kosten für die Gartenpflege sowie die Kosten für die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen zählen dazu. Die Aufwendungen sollten aber relativ regelmäßig anfallen. Auch ein mehrjähriger Turnus sei möglich.

Beim Fällen von Bäumen, die i.d.R. mehrere Jahrzehnte alt werden, kann von einer solchen Regelmäßigkeit nicht ausgegangen werden. Der beklagte Vermieter dürfe diese Kosten demzufolge nicht im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung auf die Mieter des Wohnhauses umlegen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2020 (Az.: XII ZR 120/18) bestätigt aber auch, dass es Ausnahmen von dieser Regelung gibt. Bei diesem Rechtsstreit des Mieters eines Supermarktes mit seinem Vermieter vor Gericht ging es um ein gewerblich vermietetes Objekt. Hier sind individualvertragliche Vereinbarungen möglich.

So kann im Rahmen dieses Vertrages auch vereinbart werden, dass der Mieter sämtliche Betriebskosten, auch die Kosten für das Baumfällen zu tragen hat.

Mietrechtsschutzversicherung - Broschüre informiert über Rechte der Mieter

Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten eines Mieters sind auf der Website  des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und Mieterschutzbund sowie in der BMJV-Broschüre „Kleine Leitfaden Wohnraummietrecht“ zusammengefasst.

Übrigens: Ein Wohnungsmieter mit einer Mietrechtsschutz-Versicherung, entgeht bei Mietstreitigkeiten dem Risiko, die Prozess- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Die Mietrechtsschutz-Versicherung kann auch in einer Privatrechtsschutz-Versicherung miteingeschlossen werden.

Im Schadensfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer, sofern er vorab eine Leistungszusage erteilt hat, diese im Rahmen der Mietrechtsschutz-Versicherung / Rechtsschutz-Versicherung Kosten für den Mieter.

Das gilt auch für Vermieter, mit einer Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Versicherung für Vermieter. Darüber können Schadenersatzforderungen oder sonstiges Recht ohne Kostenrisiko gegenüber den Mietern durchgesetzt werden.

Viele Rechtsschutz-Versicherungen übernehmen jedoch nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für ein Mediationsverfahren.

Diese Art der außergerichtlichen Schlichtung ist immer dann sinnvoll, wenn Konfliktparteien auch nach dem Streit weiter miteinander zu tun haben. So eben bei Mitstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter und der Wohnungsmieter weiter in der Wohnung verbleibt.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten interessierte Mieter und Vermieter gern zu den Themen Rechtsschutz-Versicherung, Mietrechtsschutz-Versicherung und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Versicherung für Vermieter sowie die Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer.

 

Das könnte Sie auch interessieren Private Pflegeversicherung