Unter Altersvorsorge wird in Deutschland die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der einzelne Bürger während seines Arbeitslebens trifft, um im Ruhestand, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt, nach Möglichkeit ohne Einschränkungen des gewohnten Lebensstandards, bestreiten zu können.
Die Altersrente wurde bereits 1891 in Deutschland eingeführt. Im Jahr 2020 waren über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der BRD registriert. Der aktuelle Betragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit 18,6 Prozent angegeben. Davon wird je zur Hälfte ein Teil vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer übernommen.
Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf dem Umlageverfahren. Die von den Rentenversicherten eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern für die Rentenzahlungen an die Rentner genutzt. Somit hat ein Versicherter auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen als sogenannte Anwartschaft.
Auf diese Weise kommt die junge Generation für die Rente der älteren Generation auf. Das der so genannter Generationenvertrag, der auf dem Solidaritätsprinzip beruht.
Durch die Alterspyramide in Deutschland und auch in vielen anderen europäischen Ländern müssen in Zukunft immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentner finanzieren, was zu steigenden Beiträgen der Rentenversicherung beziehungsweise zukünftigen Kürzungen der Leitungen führen muss, wenn die aktuellen Rentenleistungen nicht reduziert werden sollen.
In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung die entscheidende Säule der Altersvorsorge und die Basis für die finanzielle Sicherung des Ruhestandes. Trotzdem sind die Bürger der BRD angehalten zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Das ist über eine betriebliche Altersvorsorge und/oder private Altersvorsorge zusätzlich möglich.
Die Vorsorge für das Alter in Deutschland basiert auf dem 3-Säulenmodell. Dabei werden die Bürger durch gezielte Förderungen zu ihrer individuellen Altersvorsorge unterstützt. Damit ist frühzeitig und langfristig zu beginnen.

Sinkende Geburtenraten und die steigende Lebenserwartung der Bürger in Deutschland haben dramatische Auswirkungen auch auf die gesetzliche Rentenversicherung.
So stehen immer mehr Rentenempfänger immer weniger Rentenbeitragszahlern gegenüber. Für die Arbeitnehmer darf der Beitrag zur Rentenversicherung nicht zu stark erhöht werden. Die gesetzliche Rente wird daher in den nächsten Jahrzehnten wesentlich geringer steigen als die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Dazu kommt, dass bis 2040 die Renten auch stärker besteuert werden.
Ihre persönliche Altersvorsorge
Im Rentenalter ist die entscheidende Einnahme für die meisten Menschen in Deutschland die gesetzliche Altersrente. Sie ist die Basis der Altersvorsorge und staatlich garantiert. Viele Menschen in Deutschland haben und sorgen zusätzlich für das Alter vor. Das ist möglich über eine betriebliche Altersvorsorge oder auch private Altersvorsorge. Daher spricht man auch vom sogenannten Drei-Säulen-Modell.
Jeder Bürger in Deutschland kann dabei individuell für sich nach seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten für das Alter vorsorgen. Mit der Altersvorsorge soll in erster Linie der Lebensabend gesichert werden.
Die Gesetzliche Altersvorsorge – Säule eins der Altersvorsorge Leipzig
In Deutschland sind die meisten Arbeitnehmer pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung. Während des Berufslebens werden regelmäßige monatliche Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.
Millionen rentenversicherte Arbeitnehmer erhalten dafür im Alter, beim Tod eines Angehörigen oder bei Erwerbsminderung eine gesetzliche Rente als wesentliche Existenzgrundlage.
Gemäß dem Leitsatz Rehabilitation vor Rente werden die stationären oder ambulant medizinischen Leistungen zur Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen.
Die Deutschen Rentenversicherung informiert mit der Renteninformation alle Arbeitnehmer, wenn diese mindestens fünf Jahre Beitragszeiten nachweisen können, schon ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig über die bisher erworbenen Rentenansprüche.
Zudem wird die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter hochgerechnet und der aktuelle Stand der Erwerbsminderungsrente erklärt. Damit kann jeder schon frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge oder private Altersvorsorge angebracht ist. Die Entscheidungen bzgl. einer zusätzlichen, also betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Altersvorsorge, ist aber von jedem Arbeitnehmer selbst zu tragen.
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Betriebliche Altersvorsorge – Säule zwei der Altersvorsorge Leipzig
Von einer betrieblichen Altersversorgung wird gesprochen, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt.
Die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG), vormals Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, festgelegt.
Die betriebliche Altersvorsorge wird zusätzlich durch steuerliche Vorteile flankiert, um diese Art der Altersvorsorge zu stärken. Die betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche Vorsorge über den Betrieb kann sich für die Arbeitnehmer rechnen. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer prinzipiell einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Das Betriebsrentengesetz bestimmt hierzu fünf zulässige Durchführungswege:
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
Der Arbeitnehmer hat bei der Wahl des Durchführungsweges in der Regel keine Wahl, da die betriebliche Altersvorsorge vollständig vom Arbeitgeber organisiert und verwaltet wird. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Vertrag die Voraussetzungen einer staatlichen Zulagen-Förderung erfüllt, wenn die Durchführung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung und als Entgeltumwandlung erfolgt.
Der Arbeitgeber legt die spezifischen Anlageform fest und übernimmt die Zahlungen. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau der betrieblichen Rente oder übernimmt sogar ganz die Finanzierung.
Von den Arbeitnehmern können zudem eigene Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Das wird staatlich in erheblichem Umfang gefördert, d.h. bis zu einer festgelegten jährlichen Höchstgrenze können die Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt eingezahlt werden.


Private Altersvorsorge – Säule drei der Altersvorsorge Leipzig
Die Grundidee der privaten Altersvorsorge ist auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgesetzt. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen nach Abzug der Kosten und gegebenenfalls des Abzugs von Anteilen des Beitrages für allgemeine Lebensrisiken wie Berufsunfähigkeit oder Todesfall dem Sparer zu.
Der Sparer kann eine lebenslange Rente wählen und hat in bestimmten Konstellationen auch die Option zu einer Kapitalauszahlung.
Jeder Arbeitnehmer kann nach seinen eigenen Bedürfnissen sowie nach seinen ganz persönlichen Möglichkeiten entscheiden, ob und wie er die dritte, die private Säule der Altersvorsorge, umsetzen möchte. Das ist möglich mit einer eigenen Immobilie, als Aktien oder einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung.
Jeder Arbeitnehmer, der sich für eine Vorsorge für das Alter in Form einer Riester-Rente oder Rürup-Rente bzw. Basis-Rente entscheidet, erhält zusätzlich eine staatliche Förderung.
Dabei ist darauf zu achten, dass das Produkt der Versicherung zertifiziert ist, d.h. es muss bestimmte, gesetzlich vorgegebene Kriterien erfüllen. Die Zertifizierung ist aber kein wirtschaftliches Gütesiegel.
Als Grundregel gilt: Die Riester-Rente ist ein gutes Angebot für Familien und Geringverdiener, die Rürup-Rente bzw. Basis-Rente vor allem für Selbstständige.
Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren interessierte Bürger gern zum Thema Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente bzw. Basis-Rente
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