Bausparmodelle in Leipzig, Deutschland und Europa

Beratung Bausparvertrag Leipzig

Bausparmodelle sind in Europa eine beliebte Form der langfristigen Finanzierung von Immobilien. In verschiedenen Ländern existieren unterschiedliche Bausparmodelle, die jeweils spezifische Merkmale und Vorteile aufweisen.

  1. Deutschland: Das deutsche Bausparmodell ist eines der etabliertesten in Europa. Hierbei schließen die Bausparer zunächst einen Bausparvertrag ab und sparen Geld an. Sobald eine bestimmte Summe erreicht ist, erhalten sie ein zinsgünstiges Darlehen für den Immobilienkauf. Die Zinssätze sind festgelegt, was Planungssicherheit bietet. Das Modell fördert die Eigenkapitalbildung und erleichtert den Zugang zum Wohneigentum.
  2. Frankreich: In Frankreich existiert ein ähnliches Bausparmodell, bekannt als "Prêt Épargne Logement" (PEL). Hier sparen die Teilnehmer in einen speziellen Sparvertrag und haben später Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Der PEL bietet ebenfalls attraktive Zinsen und fördert die langfristige finanzielle Vorsorge für den Immobilienkauf.
  3. Schweden: Schweden hat ein flexibleres Bausparmodell, bei dem die Teilnehmer Geld in einen Bausparvertrag einzahlen und dann flexibel darüber entscheiden können, wie sie ihre Ersparnisse verwenden. Sie können das Geld für den Kauf oder die Renovierung von Immobilien nutzen oder es für andere Zwecke verwenden. Dieses flexible Modell bietet den Sparern eine gewisse Freiheit, ihre finanziellen Ziele zu verfolgen.
  4. Spanien: Das Bausparmodell in Spanien, auch "Plan de Vivienda" genannt, ermöglicht es den Teilnehmern, Geld anzusparen und später von zinsgünstigen Darlehen zu profitieren. Spanien hat verschiedene Förderprogramme, die den Zugang zu Wohnraum erleichtern sollen. Das Bausparmodell spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung dieser Programme.

Fazit: Die verschiedenen Bausparmodelle in Europa haben gemeinsame Ziele wie die Förderung von Wohneigentum und die finanzielle Vorsorge. Deutschland und Frankreich setzen auf feste Zinssätze und klare Sparziele, während Schweden mit einem flexibleren Ansatz aufwartet. Spanien kombiniert das Bausparmodell mit umfassenden Förderprogrammen. Die Effektivität der Modelle hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die wirtschaftlichen Bedingungen, die Regulierungen und die Bedürfnisse der Bevölkerung. Insgesamt tragen diese Bausparmodelle jedoch dazu bei, den Traum vom Eigenheim in Europa zu verwirklichen.

Die Entwicklung des Bausparens in Leipzig und Deutschland hat eine lange und bedeutende Geschichte, die eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen des Landes verknüpft ist. Das Bausparen, als eine Form der langfristigen Geldanlage und Finanzierung von Wohnimmobilien, hat in Deutschland eine besondere Bedeutung erlangt.
In den 1950er Jahren wurde das Bausparen als Instrument zur Förderung von Wohneigentum eingeführt. Die Idee war, dass Menschen durch regelmäßiges Sparen in einen Bausparvertrag langfristig Kapital ansammeln und damit den Traum vom Eigenheim realisieren können. Diese Form der Finanzierung wurde durch staatliche Förderprogramme unterstützt, um den Wohnungsbau anzukurbeln und gleichzeitig breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.
In den folgenden Jahrzehnten erlebte das Bausparen in Deutschland einen kontinuierlichen Aufschwung. Die stabile wirtschaftliche Entwicklung, niedrige Zinsen und die Förderung durch die staatliche KfW-Bank trugen dazu bei, dass das Bausparen zu einer beliebten Form der Vermögensbildung wurde. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchten viele Menschen Sicherheit in der Immobilie und nutzen das Bausparen als finanzielles Instrument, um langfristige Ziele zu verwirklichen.
In den letzten Jahren hat sich die Landschaft des Bausparens jedoch verändert. Niedrige Zinsen, die Digitalisierung des Finanzsektors und neue Formen der Immobilienfinanzierung haben dazu geführt, dass Bausparkassen mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind. Traditionelle Bausparkassen haben ihre Geschäftsmodelle angepasst und bieten vermehrt digitale Lösungen an, um den veränderten Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.
Trotz dieser Veränderungen bleibt das Bausparen in Deutschland eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge und Vermögensbildung. Die staatlichen Förderprogramme wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage tragen weiterhin dazu bei, das Bausparen attraktiv zu gestalten. Die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und die gesamtwirtschaftliche Lage werden jedoch auch in Zukunft Einfluss auf die Beliebtheit und Ausgestaltung des Bausparens in Deutschland nehmen.

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage, eine staatliche Geldzulage für Arbeitnehmer zur Vermögensbildung, werden ab dem kommenden Jahr mehr als verdoppelt.  

Damit steht mehr Arbeitnehmern 2024 die Sparzulage fürs Bausparen zu

Ab nächstem Jahr wird bei den Vermögenswirksamen Leistungen die Einkommensgrenze für die Sparzulage zur wohnwirtschaftlichen Verwendung auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare mehr als verdoppelt. Damit können zu den bisherigen weitere sechs Millionen Arbeitnehmer von der Förderung profitieren.
Die Vermögenswirksamenleistungen, kurz VWL, sind laut (GDV) „eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, die dem Vermögensaufbau dient“. „Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) in bestimmten Anlageformen zukommen lassen, unabhängig von der Höhe des eigentlichen Gehalts“, wie der GDV weiter erklärt.
Mögliche Anlageformen sind unter anderem ein Bausparvertrag, ein VWL-Fondssparplan oder ein förderfähiger Aktienfonds, ein VWL-Banksparplan, die Tilgung eines Baukredits, eine betriebliche Altersversorgung oder auch bestimmte Kapitallebens-Versicherungen. Es gibt allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf eine VWL.
Es gibt aber einige Tarif- oder Arbeitsverträge oder auch Betriebsvereinbarungen, in denen vereinbart ist, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine solche Förderung zahlt. Arbeitnehmer bekommen bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze vom Staat einen Zuschuss zur VWL in Form einer Arbeitnehmersparzulage. Diese gibt es jedoch nicht für alle genannten Anlageformen.

Einkommensgrenze für Arbeitnehmer-Sparzulage wird mehr als verdoppelt

Der Deutsche Bundestag hat jüngst im Rahmen des Zukunftsfinanzierungs-Gesetzes die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen erhöht. Darauf weisen der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (VdPB) und die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (LBS) hin.
Seit 1999 gab für das Bausparen eine Förderung bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für gemeinsam steuerlich veranlagte Verheiratete. Für andere VWL-Anlagen gelten 40.000 für Alleinstehende und 80.000 Euro zu den steuerlich zusammen veranlagten Eheleuten. Ab Januar 2024 gelten für alle genannten Sparformen einheitlich die höheren Einkommensgrenzen.
Für Bausparer bedeutet das mehr als eine Verdoppelung. Die Bausparverbände halten diese Änderung für überfällig, „um wieder mehr Menschen mit dem Sparanreiz zu erreichen“. Dadurch betont der Staat Millionen von abhängig Beschäftigten, dass ein zeitiger Start der Vermögensbildung sinnvoll ist.
Nach Angaben der Verbände sind etwa acht Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitere sich ab dem kommenden Jahr auf fast 14 Millionen.

Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 123 Euro

Arbeitgeber können die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum Lohn zahlen oder vom Nettolohn abziehen und auf einen vom Mitarbeiter gewählten Sparvertrag überweisen.
Förderfähig sind zu Wohnzwecken neben dem Bausparen ebenso das Ablösen von Darlehen der selbstgenutzten Immobilie. Subventioniert werden zudem Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen, Anteile an Genossenschaften und Investmentfonds.
Die auf Antrag gezahlten staatlichen Zuschüsse betragen für Wohnzwecke neun Prozent von 470 Euro jährlich, also 43 Euro. Die anderen Vermögensbeteiligungen werden mit 20 Prozent von 400 Euro, also 80 Euro, gefördert. Beide Subventionen können gleichzeitig genutzt werden. Sie werden aber durch die Gesetzesänderung nicht erhöht. Über weitere Details zur VWL und Arbeitnehmer-Sparzulage informiert auf Wunsch der Versicherungsvermittler in Leipzig.