Berufsunfähig - Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit absichern.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Finanzkompass Leipzig absichern.

Arbeitnehmer in Deutschland schätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit und die Absicherung über eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel völlig falsch ein. Laut Statistik ist aber jeder vierte Arbeitnehmer von dem Risiko einer Berufsunfähigkeit betroffen. Über fünfzig Prozent der Beschäftigten gehen auch von dem Trugschluss aus, dass im Schadensfall eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird das Risiko Berufsunfähigkeit auch tatsächlich abgesichert. So gaben bei einer Umfrage des Marktforschungs-Instituts Forsa fast drei von vier Berufstätigen an, dass eigenes Risiko Berufsunfähigkeit bis zum Errechen der gesetzlichen Altersrente als niedrig einzuschätzen. Von den mehr als 1000 Teilnehmern an der Befragung gaben über 56 Prozent an, dass sie kaum eine Gefahr einer Berufsunfähigkeit für sich sehen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat dazu veröffentlicht, dass jeder vierten Berufstätige während seines Berufslebens für längere Zeit oder sogar dauerhaft mit einer Berufsunfähigkeit konfrontiert wird. Diese Angaben zum Risiko einer Berufsunfähigkeit basieren auf den von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) veröffentlichten Zahlen. Damit ist das Risiko Berufsunfähigkeit für den Einzelnen wesentliche höher und kann nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung - Bei Berufsunfähigkeit gibt es keinen gesetzlichen Einkommensschutz

Viele Arbeitnehmer meinen, dass es eine gesetzliche Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt. Im vergangenen Jahr ist eine Befragung vom Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. und der Industriegewerkschaft Metall veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, dass 50 Prozent der befragten Arbeitnehmer der Ansicht sind, dass es eine staatliche Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt.

Das Meinungsforschungs-Institut Kantar Public führte diese Umfrage unter 2.000 berufstätigen Bürgern zwischen 14 bis 65 Jahren durch. In Deutschland gibt es zwar eine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit, aber die wird im Schadensfall nur noch an Bürger, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, ausgezahlt.

Bürger in Deutschland, die nach dem 1. Januar 1961 zur Welt kamen, haben somit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen einen erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.

Ist es zu einer dauerhaften Erwerbsminderung wegen eines körperlichen oder psychischen Leidens gekommen, kann ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen, sofern Betroffene bestimmte versicherungs-rechtliche Kriterien auch tatsächlich erfüllen.

Erwerbsminderungsrente - Absicherungslücken bei einer Erwerbsminderung

Eine Erwerbsminderung liegt an, wenn der Betroffene nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Es ist dabei unerheblich, ob die noch mögliche Erwerbstätigkeit erlernt oder bisher ausgeübt wurde. Es ist auch ohne Bedeutung, ob der Verdienst für diese Tätigkeit dem bisherigen Einkommen entspricht oder sehr viel geringer ausfällt. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann das Risiko des erheblichen Einkommensverlustes bei einer Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit minimiert werden.

Zu den Voraussetzungen für einen Erwerbsminderungsrente, die versicherungs-rechtlichen vorhanden sein sollten, gehören, bis auf wenige Ausnahmen, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Der Betroffene muss auch nachweisen können, dass er davon für mindestens drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge eingezahlt hat.

Speziell Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre berufstätig waren, haben, mit wenigen Ausnahmen wie einer Erwerbsminderung aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Das trifft auch auf viele Selbstständige zu, sofern sie nicht gesetzlich rentenversichert sind. So sind auch Hausfrauen, Hausmänner und Kinder bis auf wenige Ausnahmen nicht anspruchsberechtigt.

Berufsunfähigkeitsversicherung - Einkommenseinbußen vermeiden

Selbst wer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, muss erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Die maximale Höhe einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist laut der Berechnungsformel kleiner als die gesetzliche Altersrente, die ein Betroffener erhalten würde, wenn er bis zum Erreichen des Rentenalters ohne eine Erwerbsminderung und mit dem bisherigen Gehalt weiterarbeiten könnte.

In Deutschland liegt das Nettorentenniveau für den Standardrentner, das ist ein angenommener Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, liegt bei etwa 48 Prozent des gewohnten Nettoeinkommens.

Die gesetzliche Altersrente für einen Standardrentner beträgt weniger als die Hälfte seines Einkommens. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sogar noch geringer. Detaillierte Informationen zum Anspruch und zur Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente enthält die kostenlose DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren interessierte Bürger gern zu der Thematik Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sowie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Mit den bedarfsgerechten Versicherungslösungen von Finanzkompass Leipzig, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, werden individuelle Absicherungslücken geschlossen.

 

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