In Deutschland sind 2,93 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Davon werden 2,1 Millionen zu Hause, d.h. ambulant betreut und gepflegt. Diese Aufgaben übernehmen sehr oft Familienangehörige oder ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen mit stationäre Pflege werden dagegen nur 825.000 bedürftige Menschen betreut. Die private Pflegeversicherung garantiert Ihnen die gewünschten Pflegeleistungen.

Dabei waren von den Pflegebedürftigen etwa 60 Prozent in der noch in der geltenden Pflegestufe I eingestuft, ca. 30 Prozent in der Pflegestufe II und etwa 10 Prozent in der Pflegestufe I.

Ein Pflegefall zu werden, steigt mit zunehmendem Alter. Das wird durch die Statistik belegt. 75 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen waren in der Regel älter als 70 Jahre. Von Vorteil ist besonders im Alter eine langfristige Altersvorsorge.

Private Pflegeversicherung - Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten 5 Jahren stetig angestiegen
Private Pflegeversicherung - Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten 5 Jahren stetig angestiegen.

Die Private Pflegeversicherung wird immer häufiger genutzt

Eine Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit gibt an, dass immer mehr Menschen wegen einer dauerhaften körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkung die Pflege durch Familienangehörige oder durch eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen

In Deutschland nahmen im Jahr 2016 etwa 2,93 Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung beziehungsweise aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung in Anspruch.

Das geht aus den gerade erst veröffentlichten Zahlen private Pflegeversicherung vom Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor.

Die Statistik belegt es: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten 5 Jahren stetig um 3,2 bis 3,8 Prozent im Jahr angestiegen.

Pflegeversicherung - Änderungen 2017

Mit der Pflegereform 2017 gab es auch Änderungen zur Pflegeversicherung. Die bisherigen drei Pflegestufen, die den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ausweisen, wurden auf 5 Pflegegrade erweitert.

Dazu wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Verfahren der Begutachtung und zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit angepasst.

Dazu kam die Anforderung, dass ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erst besteht, wenn die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate besteht.

Bis zum Jahr 2016 war eine Person pflegebedürftig, wenn diese wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem Maße auf Hilfe anderer angewiesen war und auch vieles ständig nicht mehr allein  ausführen konnte.

Ab 2017 war eine Person pflegebedürftig, bei der körperliche, kognitive oder psychisch bedingte Beeinträchtigungen hinsichtlich der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden, die dieser nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und er deshalb Hilfe durch andere in Anspruch nehmen muss.

Bis zum Jahr 2016 war die Einstufung in die drei Pflegestufen nach dem zeitlichen Aufwand des notwendigen Hilfebedarfs vorgenommen worden.

Ab 2017 wird die Einstufung in eine der fünf Pflegestufen mittels einem Punktesystem durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr der notwendige Zeitaufwand von Bedeutung, sondern je weniger ein Pflegebedürftiger in bestimmten Bereichen allein ausführen kann, je mehr Punkte werden ihm zugeordnet. Je mehr Punkt der Pflegebedürftige aufweist, je höher ist auch der Grad der Pflege.

Private Pflegeversicherung - Wichtige Informationen zur Pflege

Umfassende Informationen und einen Überblick zu den aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für die ambulante oder stationäre Pflege erhalten Sie über das Onlinetool „Pflegeleistungs-Helfer“ vom BMG.

Jedem Betroffenen stehen kostenlosen Pflegeberatungen zu. Hierbei können sich Betroffene umfassend beraten lassen. Die Kontaktadresse erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Zu empfehlen ist auch www.pflegebegutachtung.de, das Internetportal vom Medizinischen Dienst (MDS), der für die Einstufung der Pflegebedürftigen der gesetzlich Krankenversicherten zuständig ist.

Oder Sie bestellen sich die über 200 Seiten starke aktualisierte Broschüre „Ratgeber Pflege“ des BMG. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den Leistungen für Pflegebedürftige und den pflegenden Angehörigen, die kostenlos bestell- oder auch herunterladbar ist.

Ein weitere Möglichkeit, um allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu klären, ist das vom BMG eingerichtete Bürgertelefon unter der Telefonnummer 030 340 606 602.

Für Privatpflegeversicherte werden unter www.pflegeberatung.de, ein Internetportal vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), Informationen, Checklisten und Datenbanken zur Unterstützung von Betroffene zur Verfügung gestellt.

Unter der Hotline 0800 101 88 00 erhalten Sie auch eine kostenlose Pflegeberatung von der Compass Private Pflegeberatung, einem Tochterunternehmen des PKV-Verbandes, speziell für privat pflegeversicherte Personen. Fordern Sie detaillierte Informationen zum Thema Private Pflegeversicherung an.

Private Pflegeversicherung - Kein Rollator von der Stange
Private Pflegeversicherung - Mit Rollator nach Wunsch im Alter

Pflegeversicherung Leipzig - Nur gesetzliche Teilabsicherung

Auch nach der Reform ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung.

Empfehlung dazu auf dem Webportal des BMG: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen“.

Weitere Informationen zu einer privaten Pflegezusatz-Versicherungen, wie die Pflegeversicherung erhalten Sie von den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

Nutzen Sie auch die staatliche Förderung in Form einer Zulage für private Pflege-Zusatzversicherungs-Policen.

Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung kann und sollte jeder für sich auch individuelle und damit bedarfsgerechte Leistungen vereinbaren.

Nutzen Sie auch staatliche Förderungen. Das BMG gibt dazu an: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr.“